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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINUNGEN

Verbindliche Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Offerte

Unsere Preisangaben beziehen sich auf die Angaben in der Anfrage und im Offertbeschrieb.
Angebote, die auf Grund ungenauer oder fehlender Angaben und Daten erfolgen, haben einen unverbindlichen Richtwert.

2. Muster
Grafiker-, Foto-, Satz und Musterarbeiten, sowie sämtliche extra zu beschaffenden Materialien werden auch bei Nichtbestellung verrechnet.

3. Entwürfe und Zeichnungen
bleiben unser Eigentum und dürfen vom Besteller ohne unser schriftliches Einverständnis in keiner Form verwendet werden.

4. Digitale Daten
Werden uns digitale Daten zur Verfügung gestellt, gehen wir davon aus, dass der Absender eine Kopie zurückbehält, die Programme lizenziert und die übermittelten Daten virenfrei sind.

5. Berechtigung
Der Besteller übernimmt die volle Verantwortung für die Berechtigung und Gesetzlichkeit der Vervielfältigung.

6. Die Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht inbegriffen.

7. Materialbeschaffung
Bei der Offertstellung und bei der Bestellungsannahme ist die Beschaffungsmöglichkeit der Materialien vorausgesetzt. Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung, der Fabrikation oder der Spedition, die durch außerordentliche Verhältnisse bedingt sind, oder unvorhergesehene Rohmaterialpreis-Erhöhungen berechtigen uns, von der Lieferverpflichtung ganz oder teilweise zurückzutreten.

8. Toleranzen
Mehr- oder Minderlieferungen und Gewichtsschwankungen bis 10%, sowie kleinere Abweichungen in Beschaffenheit und Farbe des Materials bleiben vorbehalten und können nicht beanstandet werden. Bei Aufträgen, die eine Spezialanfertigung des Rohmaterials voraussetzen, bei Kleinstaufträgen bis 5000 Stück, sowie bei Rotationsarbeiten erhöhen sich diese Mengentoleranzen auf 20%.

9. Lieferfristen
laufen ab Eingang sämtlicher Unterlagen.
Bei verzögerter Retournierung des Gut zum Druck verschiebt sich der Ablieferungstermin um mindestens die gleiche Zeitspanne.

10. Probeabzüge, Proofs, Andrucke
Für vom Kunden nicht beachtete Fehler auf Abzügen, Proofs, und Andrucken lehnen wir jede Haftung ab. Der 1. Abzug ist gratis. Weitere, vom Kunden verlangte Abzüge sowie sämtliche Andrucke oder Digitalproofs werden nach Aufwand verrechnet.

11. Daten, Platten, Werkzeuge
Durch uns erstellte Daten und Platten werden in der Regel bei uns fachmännisch eingelagert und nur auf ausdrückliches Verlangen dem Besteller ausgeliefert. Anderes Material kann aus Gründen der Wahrung des Fabrikationsgeheimnisses prinzipiell nicht ausgeliefert werden.

12. Auftragsannullierung
Bei Auftragsannullierung hat der Besteller die Kosten für Material und geleistete Arbeit sowie den entgangenen Gewinn zu bezahlen.

13. Eignungsprüfung
Etiketten, deren Ausführungsform und die Klebstoffart müssen vom Besteller selber nach praxisgerechten Kriterien geprüft werden (Verwendungszweck, Haftfähigkeit und Eignung für den geplanten Einsatz).

14. Ausrüstungsaufträge
bearbeiten wir nach bestem Wissen. Eine Garantie für die abgelieferte Quantität können wir nicht übernehmen. Wir haften nur für die Qualität der von uns geleisteten Arbeit. Insbesondere sortieren wir ohne vorherige schriftliche Vereinbarung keinen angelieferten Ausschuss aus.

15. Zur Weiterverarbeitung angelieferte Waren müssen geordnet bei uns eintreffen.
Wenn nicht, werden sie nach Zeitaufwand berechnet.

16. Die uns zur Verarbeitung zugestellten Materialien müssen franko Domizil angeliefert werden.

17. Verpackung
Die normale Verpackung ist gratis. Auslands-, Übersee- und andere Spezial-Verpackungen werden belastet. Kisten, Verschläge und Normpaletten werden belastet, und nach Rücksendung frei Haus in gutem Zustand und innert 14 Tagen zum fakturierten Preis vergütet.

18. Alle Sendungen laufen auf Gefahr des Bestellers.

19. Beraterprovisionen
an Werbeagenturen und Werbegrafiker müssen vorher schriftlich vereinbart werden.

20. Reklamationen
müssen innert 10 Tagen ab Fakturadatum schriftlich erfolgen.
Ohne vorherige Verständigung werden keine Rücksendungen angenommen.

21. Haftung
Unsere Haftung für von uns gelieferte Produkte übersteigt in keinem Fall deren Wert.

22. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist in allen Fällen Urdorf.

23. Abweichungen von diesen Bedingungen müssen spätestens bei Auftragserteilung vereinbart werden und erhalten Gültigkeit nur durch unsere schriftliche Zustimmung.

LANGE AG

Steinackerstrasse 31
CH-8902 Urdorf

Tel.: +41 44 777 00 30
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